Regel 6

10 goldene Regeln zum eigenen Schwimmbad

Bei der Planung eines privaten Schwimmbades sollte nichts dem Zufall überlassen werden. Hier ein zehn-Punkte-Programm, an das bei der Neuanschaffung eines Pools gedacht werden sollte.

Regel 6: Größe & Ausstattung individuell festlegen

Die Standardgröße eines Pool liegt bei 8 x 4 Meter bei einer Wassertiefe von ca. 1,35 bis 1,50 m. Hintergrund: Hier können bequem zwei Personen nebeneinander ihre Bahnen schwimmen. Die Größe eines Pools ist aber individuell festlegbar. Nach oben sind natürlich keine Grenzen gesetzt, wenn der Garten den Platz hergibt. Sicherlich können gerade in Reihenhausgärten oftmals nur kleine Lösungen einen Standort finden. Bei Beckenlängen bis zu 8 m empfiehlt sich auf jeden Fall der Einbau einer Gegenstromschwimmanlage. Diese gewährleistet, dass das Schwimmen nicht durch das ständige Wenden in seinem Fluss unterbrochen wird. Interessant und Spaß bringend sind auch andere Wasserattraktionen wie die Schwalldusche, Bodensprudler, Geysire oder Massagedüsen. Auf keinen Fall sollte auf Unterwasserscheinwerfer verzichtet werden. Licht im Pool unterstreicht die Wertigkeit des Beckens. Genialer Nebeneffekt: Im Sommer kreisen abends die Mücken ums Licht und stören nicht auf der Terrasse. Informieren Sie sich jetzt über die verschiedenen Möglichkeiten in unserem Katalog.

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